Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Study Nelson Ltd, 10 Church Street, Nelson, Neuseeland (nachfolgend „Study Nelson“ genannt) als Internationale Bildungsberatungsagentur für Neuseeland. Nachfolgend „der Teilnehmer“ genannt sind Schüler/Schülerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigte in den High School Neuseeland Programmen sowie reisende Eltern und deren Kinder im Rahmen einer Familienauszeit Neuseeland. Als Leistungsträger sind Bildungseinrichtungen, Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Versicherungsunternehmen und sonstige Dritte definiert.

2. Vereinbarungen

Der Teilnehmer schließt zwei unterschiedliche Verträge mit Study Nelson ab: den Beratungsvertrag sowie den Vertrag über die Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Schulprogramm vor Ort in Neuseeland (Appendix zum Schulvertrag). Darüber hinaus trifft der Teilnehmer direkte Vereinbarungen mit der neuseeländischen Bildungseinrichtung.
2.1 Der Beratungsvertrag wird zwischen dem Teilnehmer und Study Nelson geschlossen. Dieser Vertrag regelt die Beratungsleistungen von Study Nelson sowie die Pflichten des Teilnehmers und Study Nelsons.
2.2 Für den Schulaufenthalt schließt der Teilnehmer nach Vermittlung durch Study Nelson direkte Vereinbarungen mit der gewählten Bildungseinrichtung (Schulvertrag). Diese richten sich nach dem so genannten Code of Practice oder Verhaltenskodex, welcher in Neuseeland für alle Bildungseinrichtungen, die internationale Schüler unter 18 Jahren aufnehmen, gesetzlich verpflichtend ist.
2.3 Der Appendix zum Schulvertrag hält die Vereinbarungen über die Serviceleistungen von Study Nelson für das jeweils gewählte Programm fest (High School Select Plus, High School Basis, Familienauszeit, o. ä.), welche in Verbindung mit zum Schulaufenthalt erbracht werden.

3. Beratungsvertrag

3.1 Der Teilnehmer sendet den ausgefüllten Anmeldebogen an Study Nelson. Study Nelson erstellt daraufhin ein von den neuseeländischen Bildungseinrichtungen unabhängiges Angebot für einen Beratungsvertrag. Mit Unterschrift des Vertrages werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Das Vertragsverhältnis kommt nach Eingang des unterschriebenen Beratungsvertrags bei Study Nelson zustande.
3.2 Mit dem Vertragsangebot erhält der Teilnehmer von Study Nelson die Rechnung über die Beratungspauschale. Diese wird in Euro ausgestellt und muss auf das von Study Nelson genannte deutsche Konto gezahlt werden.
3.3 Ohne vollständige Zahlung der Beratungspauschale besteht kein Anspruch auf weitere vertragliche Leistungen von Study Nelson.

4. Anmelde- und Zahlungsbedingungen

4.1 Nach der Entscheidung des Teilnehmers für ein Programmangebot ist der Teilnehmer verpflichtet Study Nelson alle erforderlichen Nachweise und Dokumente zur Verfügung zu stellen. Änderungs- und Ergänzungswünsche zu dem gewählten Programmangebot werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch Study Nelson schriftlich bestätigt worden sind.
4.2 Nach Eingang der vollständigen zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen erfolgt eine gründliche Prüfung dieser Unterlagen durch Study Nelson. Bei erfolgreicher Prüfung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Aufnahmebestätigung für das gewählte Programm.
4.3 Study Nelson behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Teilnehmers abzulehnen, falls die ausgewählte Bildungseinrichtung sich gegen die Annahme des Teilnehmers entscheidet oder wenn dieser nicht den Teilnahmeerfordernissen des gewählten Programmes genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anweisungen entgegenstehen.
4.4 Die Programmgebühr ist abhängig vom gewählten Programm, den Kosten der neuseeländischen Bildungseinrichtung und den vereinbarten Zusatzleistungen. Nach Annahme durch die gewählte Bildungseinrichtung stellt Study Nelson die Rechnung über die Programmgebühr in Neuseeland-Dollar aus. Die Zahlung erfolgt auf das von Study Nelson genannte neuseeländische Konto. Dabei anfallende Bankgebühren sind vom Teilnehmer zu tragen.
4.5 Bei kurzfristigen Anmeldungen, die dadurch eines erhöhten Aufwands bedürfen, behält Study Nelson sich vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Study Nelson wird den Teilnehmer über eventuelle anfallende zusätzliche Bearbeitungsgebühren vor dem Vertragsabschluss in Kenntnis setzen.

5. Leistungspflichten von Study Nelson

5.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den im Beratungsvertrag als auch aus den im Appendix zum Schulvertrag festgehaltenen Leistungsbeschreibungen, sofern zwischen Study Nelson und dem Teilnehmer nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
5.2 Study Nelson behält sich das Recht vor, Änderungen im jeweiligen Study Nelson Programm und dessen Durchführung vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthaltes nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumutbar sind. Study Nelson verpflichtet sich, den Teilnehmer von solchen Änderungen in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3 Leistungspflichten der neuseeländischen Bildungseinrichtung sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Vereinbarung zwischen Teilnehmer und Study Nelson.

6. Leistungspflichten des Teilnehmers

6.1 Die Leistungspflichten des Teilnehmers gegenüber Study Nelson sind sowohl im Beratungsvertrag als auch im Appendix zum Schulvertrag vereinbart. Andere Leistungspflichten des Teilnehmers gegenüber der Bildungseinrichtung sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrags mit Study Nelson und dieser Geschäftsbedingungen.
6.2 Bei Zuwiderhandlungen muss der Teilnehmer im schlimmsten Fall mit dem Ausschluss aus dem Study Nelson Programm rechnen. Der Kündigung geht eine Abmahnung voraus, es sei denn das Verhalten des Teilnehmers stellt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar. Dann ist die sofortige, fristlose Kündigung durch Study Nelson möglich.
6.3 Muss der Teilnehmer aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Anweisungen oder sonstigen Verstößen Neuseeland verlassen, so obliegt die Organisation der Heimreise dem Teilnehmer und dessen gesetzlichem Vertreter auf eigene Kosten. Wird der Teilnehmer aus Gründen, die dieser zu vertreten hat vom Besuch einer Bildungseinrichtung in Neuseeland ausgeschlossen, behält sich Study Nelson das Recht vor das Vertragsverhältnis (Appendix zum Schulvertrag) fristlos zu kündigen. Der Appendix zum Schulvertrag erlischt zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag zwischen Teilnehmer und Bildungseinrichtung erlischt.
6.4 Der Anspruch von Study Nelson auf die im Appendix zur Schulvertrag festgelegte Programmgebühr bleibt in vollem Umfang erhalten. Study Nelson erstattet jedoch ersparte Aufwendungen in dem Umfang, in dem diese bei Study Nelson selbst eintreten oder von den Leistungsträgern und Partnern tatsächlich an Study Nelson erstattet werden. Study Nelson erstellt hierzu eine Abrechnung. Mehraufwendungen, die Study Nelson durch die vorzeitige Kündigung entstehen, werden dem eilnehmer in Rechnung gestellt.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer, Ersatzperson

7.1 Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Diese Erklärung ist in jedem Fall schriftlich mitzuteilen.
7.2 Die Beratungspauschale und Kosten für bereits erbrachte Leistungen im jeweiligen Programm aus dem Appendix zum Schulvertrag werden nicht zurückerstattet.
7.3 Bei Rücktritt gelten die Bestimmungen der neuseeländischen Bildungseinrichtung, die in der jeweiligen „Refund Policy“ festgelegt sind. Der Teilnehmer erhält die Refund Policy der gewählten Bildungseinrichtung mit der Rechnung über die Programmgebühren von Study Nelson. Study Nelson behält sich vor, bei Rücktritt eine Bearbeitungsgebühr für den daraus entstandenen administrativen Aufwand zu erheben.
7.4 Stornokosten für Leistungen Dritter, insbesondere der Fluggesellschaften, werden entsprechend der Maßgaben des Leistungsträgers berechnet (bis maximal 100% des Rechnungsbetrages).
7.5 Der Teilnehmer hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass Study Nelson ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
7.6 Teilnehmer haben das Recht, den Vertrag bis zur Beendigung des Schulaufenthaltes vorzeitig zu kündigen und den Aufenthalt aus persönlichen Gründen abzubrechen. Es gelten die Regelungen der jeweiligen Bildungseinrichtung. Study Nelson ist berechtigt, die vereinbarte Programmgebühr abzüglich ersparter Aufwendungen einzubehalten. Eine Stornopauschale wird in diesem Fall nicht geltend gemacht. Etwaige entstehende Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last. Study Nelson wir darüber eine Abrechnung erstellen.
7.7 Der Teilnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer für den Schulaufenthalt in Neuseeland anerkannten Versicherung, die die gesamten Kosten einschließlich der Schul- und Unterkunftsgebühren mit abdeckt und z. B. im Krankheitsfall eintritt, falls dies von Seiten der Bildungseinrichtung erforderlich ist. Die Entscheidung über die Anerkennung des angemessenen Versicherungsschutzes obliegt der jeweiligen Bildungseinrichtung.
7.8 Bis Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner eine dritte Person das Programm antritt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegen stehen und die dritte Person von Study Nelson und der jeweiligen Bildungseinrichtung sowie weiteren Leistungsträgern angenommen wird. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten anfallen, werden diese gesondert berechnet.

8. Gewährleistung und Abhilfe

8.1 Weist entweder die Beratung durch Study Nelson oder das im Appendix zum Schulvertrag festgelegte Programm aus Sicht des Teilnehmers Mängel auf, hat er sich unverzüglich an Study Nelson zu wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte eine Mängelanzeige nicht erfolgen, so kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Study Nelson kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Andernfalls verpflichtet sich Study Nelson, in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz verjähren mit dem Tag, an dem das Programm laut der vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schwebt zum Zeitpunkt der Beendigung des Programms ein Verfahren zwischen dem Teilnehmer und Study Nelson tritt die Verjährung erst ein nachdem der Teilnehmer oder Study Nelson die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
8.2 Study Nelson ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Programmpreises oder auf Schadensersatz, mit Wirkung für die jeweilige Bildungseinrichtung anzuerkennen.

9 Flüge und Flugpreisänderungen

9.1 Study Nelson ist verpflichtet den Teilnehmer unverzüglich über die ausführende Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften in Kenntnis zu setzen. Sollte dies zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststehen wird Study Nelson den Teilnehmer informieren, sobald Study Nelson über die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften Kenntnis erhält.
9.2 Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer veranlasste Änderungen der Reisedaten oder der Reiserouten fallen immer zu Lasten des Teilnehmers, es sei denn die Umbuchung ist in der Tatsache begründet, dass der Rückflug zum Zeitpunkt des Reiseantritts noch nicht buchbar ist. In diesem Fall übernimmt Study Nelson die Umbuchungsgebühr unter der Voraussetzung, dass der Teilnehmer für den gesamten Zeitraum fest in einem Study Nelson Programm aufgenommen ist.
Bei Teilnahme am Gruppenflug ist der Rückflug nur zu einem festen, vorher festgelegten Datum zum in Vertrag genannten Flugpreis buchbar. Umbuchungsgebühren für abweichende Rückflugdaten oder – routen des Gruppenfluges fallen zu Lasten des Teilnehmers.
9.3 Study Nelson behält sich vor, die in der Flugrechnung genannten Preise Dritter im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Preis auswirkt, sofern zwischen Abschluss des Beratungsvertrages und vereinbartem Reisetermin mehr als drei Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Flugpreises setzt Study Nelson den Teilnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Teilnehmer berechtigt, ohne zusätzliche Gebühren innerhalb von zehn Tagen nach Kenntnisnahme vom Flugangebot zurückzutreten.

10. Haftung und Haftungsbeschränkung

10.1 Study Nelson haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
10.2 Beschränkung der Haftung: Study Nelson übernimmt keine Haftung für die Leistungsträger und deren Handlungen sowie den Teilnehmer und dessen Handlungen.

11. Pass- und Visumsbestimmungen

Study Nelson informiert den Teilnehmer über seine deutsche Visa-Kontaktstelle zu den aktuellen Pass- und Visumsvorschriften. Der Teilnehmer ist zur Einhaltung dieser Bestimmungen sowie für die Einhaltung der Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen in vollem Umfange selbst verantwortlich. Bei Unklarheiten ist der Teilnehmer verpflichtet, Study Nelson rechtzeitig vor Beginn der Reise schriftlich darauf hinzuweisen. Es gelten die aktuellen Bestimmungen von Immigration New Zealand https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas

12. Weitere Bestimmungen

12.1 Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Beratungsvertrags sowie des Appendix zum Schulvertrag einschließlich dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertragsverhältnisses zur Folge. Study Nelson wird Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Teilnehmers.

13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer und Study Nelson unterliegen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben neuseeländischem Recht. Gerichtsstand ist Nelson, Neuseeland.

Stand Februar 2018